Wie läuft die Lehramtsausbildung ab?
- Studium: je nach Schulart eine gewisse Menge ECTS sammeln
- Zulassungsarbeit schreiben (parallel zum Studium)
- 1. Staatsexamen
- Referendariat
- 2. Staatsexamen
- Verbeamtung
Welche Praktika brauche ich?
Wo muss ich meine Praktikumsbestätigung abgeben?
Wo finde ich heraus, welche Fremdsprachenkenntnisse ich brauche?
Was ist das MZL?
- Steht für Münchner Zentrum für Lehrerbildung
- Koordiniert das Lehramtsstudium an der LMU
- Bei Fragen kannst du dich gerne an das MZL wenden
- https://www.mzl.lmu.de/de/
Wie funktioniert das mit der privaten Krankenversicherung?
- Man kann jetzt schon seinen Gesundheitszustand (Anwartschaft) einfrieren lassen (dringend empfohlen)
- Kommt am besten zum Vortrag “Beamtenberatung”, dieser wird von uns organisiert
Wie funktioniert das mit dem Erweiterungsfach?
Wie funktioniert das mit der Basisqualifikation im Grundschullehramt?
- Muss man in Kunst, Musik und Sport erwerben, außer man hat es als Didaktikfach
- Kann man in jedem Semester machen
- Bringen keine ECTS
- Haben meistens Anwesenheitspflicht und Portfolios
- Werden meistens als Blockkurse am Anfang oder Ende des Semesters angeboten
- Anmeldung über LSF unter Grundschulpädagogik und -didaktik
Was sollte ich zum Staatsexamen wissen?
- https://www.km.bayern.de/termine/staatspruefungen
- https://www.mzl.lmu.de/de/studium/studierende/erstes-staatsexamen/
- für Mitglieder des BLLV (als Studierender kann man kostenlos Mitglied werden: https://studierende.bllv.de/bildungspolitik/unsere-themen/faires-staatsexamen/staatsexamen-faq
- Man schreibt sein erstes Staatsexamen in einem Bereich der EWS (EWS-Examen) sowie das Fächerexamen (nach Fach; bei Grundschullehramt: Grundschulpädagogik und Unterrichtsfach und 3. Didaktikfah)
- Prüfungen bayernweit gleich -> je mehr Wissen desto besser
- Prüfer*innen werden willkürlich zugeteilt und müssen nicht von der LMU sein
- 2 Termine: Frühjahr (meist Februar-April) und Herbst (meist August-Oktober)
- Anmeldung: online und postalisch (Termine unter https://www.km.bayern.de/termine/staatspruefungen#anmeldetermine)
- kann bei Nichtbestehen einmal wiederholt werden
- spätestens zum übernächsten Termin, bei nur jährlicher Durchführung der Prüfung zum nächsten Termin
- nur das Fach/müssen nur die Fächer, das/die nicht bestanden wurden aber dann das ganze Fach (nicht nur eine Teilprüfung)
- EWS-Examen kann vorgezogen werden (empfehlenswert!)
- Fächerexamen müssen zusammen geschrieben werden
- Erweiterungsfach muss nicht mit den anderen Fächern zusammen geschrieben werden
- Abgabetermine für die Zulassungsarbeit beachten
- ECTS können nachgereicht werden -> spätestens zwei Arbeitstage vor der ersten abzulegenden Einzelprüfung bei der Außenstelle des Prüfungsamts nachreichen
- 30-LP-Regelung: Zulassung 1. Stex auch dann möglich, wenn noch nicht alle Leistungspunkte vor Beginn der 1. Staatsprüfung vorliegen. Bis zu 30 ECTS können nachgereicht werden, unter bestimmten Voraussetzungen: https://www.km.bayern.de/termine/staatspruefungen#beguenstigende-vorgriffsregelung-zur-sog-30-lp-regelung-gemaess-22-abs-5-lpo-i-ab-dem-pruefungstermin-herbst-2024
- Freiversuch:
- Lehramt an Grundschulen, Mittelschulen oder Realschulen, wenn spätestens in dem auf die Vorlesungszeit des siebten Hochschulsemesters unmittelbar folgenden Prüfungstermin erstmals die Erste Staatsprüfung abgelegt wird
- Lehramt an Gymnasien oder für Sonderpädagogik, wenn in den Fächern spätestens in dem auf die Vorlesungszeit des neunten Hochschulsemesters unmittelbar folgenden Prüfungstermin erstmals die Erste Staatsprüfung abgelegt wird